Regeln

Angelbestimmungen stammt aus 2020-03-02
 
Das Nutzungsrecht in diesem Angel- und Aufzuchtsgewässer gilt für das Angeln mit Handgeräten.
Jugendliche bis zu 16 Jahren dürfen kostenlos fischen.
Das Schleppangeln ist auf 3 Handruten mit Köder pro Boot begrenzt.
Beim Angeln vom Ufer sind nur 3 Handgeräten pro Angelschein gestattet.

Maximal 10 Ruten gelten als Handangeln.
– Es gelten folgende Minimimaße: Zander 50 cm, Lachsforelle 50 cm, Lachs 60 cm.
– Es dürfen höchstens 3 lachsartige Fische pro Angelkarte/Tag gefangen werden.
– Schonzeit für Lachsforelle und Lachs: vom 1. Oktober bis 31. Dezember.
– Hecht über 100 cm muss zurückgesetzt werden.
– Aalfang ist verboten.
– Zander ist verboten 15 may – 30 juni

Kein Angeln ist erlaubt zwischen 1. Januar und 1. März, außer Anglern mit gültigen Jahresangelschein.

Jugendliche bis 16 Jahren dürfen kostenlos fischen aber mit Beachtung zu den Regeln der Gewässer.

 

Schleppangeln ist in folgenden Gebieten untersagt:
–  Von der alte Brücke in Åhus und im ganzen Hafen
–  Zwischen den Piere an „Gropahålet”
–  Vom See Hammarsjön stromabwärts an Kavrö bro vorbei zur ersten Kraftleitung.
–  Vom Speicher in Torsebro strohmabwärts zur Brücke über die Landstraße Nr. 118

 
Achtung!
Treibenlassen mit Segel-/Motorbooten wird als Schleppangeln angesehen. Angeln im Fluss Mjöån ist verboten, ebenso am Speicher in Torsebro.
Fangen von Welsen ist nach den Angelbestimmungen verboten. Bitte setzen Sie eventuell gefangene Welse zurück ins Wasser. Sie können jedoch gern den Fang mit einem Foto dokumentieren und den oben genannte Verband über Ihren Fang informieren: www.nedrehelgean.se, webmaster@nedrehelgean.se
 
Vogelschutz
Das Gebiet beherbergt viele vom Aussterben bedrohte, seltene und scheue Vogelarten. Deshalb gelten die nachfolgenden Einschränkungen für das Angeln auf einigen Teilstrecken und in bestimmten Bereichen.
Die entsprechenden Gebiete sind auf der Karte markiert.
I. Der östliche Flußarm des Helgeån von der Burgruine Lillö (Brücke) bis zur Südspitze von ”Blackan” sowie die östliche Hälfte des Flusses bis zur Brücke Härlövsängabron: Hier ist das Angeln vom Ufer oder Boot in der Zeit vom 15. März bis15. Juli wegen brütender Vögeln untersagt. Der Bereich gehört teilweise zum Naturschutzgebiet ”Isternäset”.
 
II. Nordost einer gedachten Linie von „Stenholmen” (südlich von Hammarslund) bis Ålören (westliches Ufer der Wiesen bei Håslöv): Hier ist das Angeln vom Boot oder Ufer wegen brütender Vögel in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli nicht gestattet.
 
III. Von Ålören(westliches Ufer der Wiesen bei Håslöv) bis zum Vogelturm: Hier ist beim Angeln vom 15. März bis 1. Juli wegen brütender Vögel ein Mindestabstand zum Ufer von 100 m einzuhalten. In der Zeit vom 15. März bis 15. Juli ist im Naturschutzgebiet der Wiesen ”Håslöv Ängar” das Angeln von Land aus verboten.
 
IV. Östlich einer gedachten Linie vom Vogelturm auf den Wiesen Håslövs ängar bis zum Kirchturm in Rinkaby: Hier ist das Angeln vom Ufer oder Boot in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli wegen brütender und rastender Vögel untersagt.
 
V. Am Ufer beim Seeausfluss Hammarsjöns, 300 m in nordwestlicher Richtung und 250 m in den See hinaus: Hier ist das Angeln vom Ufer oder Boot in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli wegen brütender Vögel untersagt.
 
VI. Die östliche Seite des Flusses Helgeån von Graften bis zum Waldrand ca. 500 m stromabwärts. Hier ist das Angeln vom Ufer während der Zeit vom 15. März bis 15. Juli wegen brütender Vögel untersagt.
 
Die Einhaltung der Bestimmungen im Angel- und Aufzuchtsgewässer werden vom Aufsichtspersonal überwacht, dessen Anweisungen befolgt werden müssen.